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Die „tatsächliche
Verständigung“
Mit dem Fiskus
richtig verhandeln
von Klaus Altendorf
Steuerschulden sind nicht nur für Zumwinkel und Co.
verhandelbar. In vielen Finanzbehörden wächst der Zeit- und
Kostendruck. Übersteigt der Verwaltungsaufwand den zu
erwartenden steuerlichen Ertrag, erhöht sich auch die
Kompromissbereitschaft des Fiskus. Im Rahmen einer
„tatsächlichen Verständigung“ lassen sich außergerichtliche
Einigungen erzielen. Was bislang vor allem großen
Steuerverfahren vorbehalten war, kann nun in breiter Form
Anwendung finden. Die Rahmenbedingungen regelt ein
BMF-Schreiben vom 30. Juli 2008 (IV A 3 – S 0223/07/10002).
Im Mittelpunkt steht immer die Ermittlung eines steuerlichen
Sachverhaltes. Fehlen etwa durch einen Einbruch oder
Datencrash wichtige Unterlagen, wird eine Einschätzung enorm
schwierig. Sachverhalte lassen sich oft nur mit
unverhältnismäßig hohem Aufwand rekonstruieren und
beurteilen. Verhandelt in diesen Fällen der Steuerschuldner
mit dem Finanzamt, sind vielfach Lösungen zu erzielen, die
für alle Beteiligten vorteilhaft sind. Der Steuerschuldner
vermeidet dadurch eine Schätzung des Fiskus, die sich in der
Regel als nachteilig erweist. Beiden Parteien bleiben zeit-
und kostenintensive Auseinandersetzungen mit ungewissem
Ausgang erspart. Selbst bei einem bereits eingeleiteten
Steuerstrafverfahren ist noch eine einvernehmliche Einigung
möglich.
Privatleute und Firmen gewinnen durch die „tatsächliche
Verständigung“ eine attraktive Handlungsoption. Doch auch
das Verhandeln mit dem Fiskus will gelernt sein. Auf Seiten
des Finanzamtes sitzt oft ein versierter
Verhandlungspartner. Steuerschuldner sollten aber nie die
Nerven verlieren. Von großer Bedeutung sind immer ein
besonnenes Vorgehen und vor allem das richtige Timing. Nur
wer systematisch und geschickt verhandelt, kann alle
Potenziale ausschöpfen.
Kooperation statt
Konfrontation
Wer den Dialog mit dem Fiskus sucht, kann durchaus
profitieren. Eine „tatsächliche Verständigung“ kann
steuerliche und strafrechtliche Folgen abmildern. Es gilt,
die einvernehmliche Einigung als strategische Option zu
berücksichtigen und im Bedarfsfall gezielt einzusetzen.
1. Voraussetzungen prüfen: Gegenstand ist nicht die
Klärung zweifelhafter Rechtsfragen, sondern allein die
Sachverhaltsermittlung in einem konkreten Steuerfall.
Erfordert die Aufklärung einen unverhältnismäßig hohen Zeit-
und Arbeitsaufwand, zeigt sich der Fiskus häufig
dialogbereit. Wer frühzeitig einen erfahrenen Steuerexperten
hinzuzieht, verschafft sich eine optimale
Verhandlungsposition.
2. Folgewirkungen überdenken: Unvollständige oder
falsche Aussagen können eine Einigung verhindern. Bereits
geschlossene Vereinbarungen sind aus diesen Gründen
nachträglich anfechtbar. Widerspricht ein
Verhandlungsergebnis allgemeinen Erfahrungswerten, ist die
Einigung grundsätzlich unwirksam. Deshalb sind
wahrheitsgemäße Angaben und die sorgfältige Prüfung aller
Details unerlässlich.
3. Rechtskraft sichern: Nicht jeder Beteiligte kann
eine rechtskräftige Vereinbarung abschließen. Mit einem
Außenprüfer getroffene Vereinbarungen sind nicht bindend, da
sein Verantwortungsbereich nur die Steuerberechnung umfasst.
Seitens der Finanzbehörde sind meist der Vorsteher oder der
zuständige Sachgebietsleiter entscheidungsbefugt. Eine
wirksame Einigung erfordert eine persönliche Anwesenheit.
Über den Autor
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Klaus Altendorf, DHPG:
Tätigkeitsschwerpunkte: Nationales und internationales
Unternehmenssteuerrecht, insbesondere Besteuerung von
Personengesellschaften, Fragen der Vermögens- bzw.
Unternehmensnachfolge, Bilanzsteuerrecht, steuerliches
Verfahrensrecht, insbesondere das Führen von gerichtlichen
und außergerichtlichen Rechtsbehelfen, Prüfung von
gewerblichen Unternehmen, Referent und Autor vielfältiger
Veröffentlichungen.
Über DHPG (www.dhpg.de):
Die DHPG Dr. Harzem & Partner KG gehört zu den 15 größten
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in
Deutschland. Die DHPG ist mit über 350 Mitarbeitern an sechs
Standorten im Rheinland vertreten (Bonn, Bergisch Gladbach,
Bornheim, Euskirchen, Gummersbach, Köln). Sie erarbeitet
individuelle Lösungen für komplexe Fragen im Steuer-,
Rechnungs- und Prüfungswesen. Die DHPG ist aktives Mitglied
im Netzwerk NEXIA International und stellt mit Dr. Norbert
Neu den Vorsitzenden. NEXIA International zählt mit über
23.000 Mitarbeitern in rund 100 Ländern und 620 Büros zu den
zehn
größten Accounting Networks weltweit.
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